AGB

Veranstalter

Veranstalter des SUPER!WEIT ist der SCHWARZWALD SUPER! e.V. (Adresse und Kontakt siehe Impressum). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmenden.

§ 1 Voraussetzungen

Teilnehmen kann jede volljährige Person, die sich ordnungsgemäß angemeldet und registriert hat und im Besitz eines offiziellen Startplatzes des SUPER!WEIT ist. Minderjährige über 16 Jahre benötigen für die Anmeldung die Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.

§ 2 Obliegenheiten

(1) Jeder Teilnehmende ist verpflichtet, seine/ihre gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am SUPER!WEIT selbst, gegebenenfalls nach Arztkonsultation zu beurteilen. Er/Sie hat für eine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen und muss während des gesamten Rennens einen Helm tragen. Der Helm muss den gültigen Ansi/Snell- bzw. den neuen TÜV-/GS-Normen oder UCI-Bestimmungen entsprechen. Die Teilnehmenden haben außerdem Werkzeug und Ersatzteile für die gängigsten Reparaturen mitzuführen.

(2) Den auf der Event-Website (superweit.com) und in den Teilnahmebedingungen enthaltenen Hinweisen und Vorgaben sowie den Anweisungen des Personals und der Hilfskräfte vor, während und nach der Veranstaltung ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmenden gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmenden von der Veranstaltung vorzunehmen.

(3) Alle auf der Event-Website (superweit.com) und in den Teilnahmebedingungen veröffentlichten sowie in ergänzenden Teilnehmendeninformationen (u. a. per Newsletter) mitgeteilten Anweisungen, Hinweise und Vorgaben begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Teilnehmenden. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmende die Teilnahmebedingungen und diese AGB an.

§ 3 Abschluss des Vertrages

(1) Die Anmeldung, welche das verbindliche Vertragsangebot der/des Teilnehmenden an den Veranstalter darstellt, ist über die Online-Anmeldung unter superweit.com möglich.

(2) Jeder Teilnehmende kann nur sich selbst und nur einmal pro Veranstaltung anmelden. Doppelte Anmeldungen werden nicht akzeptiert, d. h. bei einer doppelten Anmeldung durch ein und dieselbe Person entsteht kein Anspruch auf einen zweiten Startplatz. Ebenso kann eine Doppelanmeldung zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Teilnehmende oder sein/ihr(e) Erziehungsberechtigte(r) bei der Online-Anmeldung diese AGB und die Teilnahmebedingungen anerkannt hat. Der Haftungsausschluss wird separat vor Ort vor der Teilnahme schriftlich anerkannt. Für die Startberechtigung muss die Startgebühr beim Veranstalter eingegangen sein und der/die Teilnehmende die Anmeldebestätigung erhalten haben.

(4) Das Organisationskomitee kann jederzeit entscheiden, eine Anmeldung zu akzeptieren oder nicht, oder jederzeit einen Angemeldeten von der Veranstaltung auszuschließen, sofern dieser dem Image der Veranstaltung Schaden zufügen kann. Ebenso hat das Organisationskomitee jederzeit das Recht, Personen von der Veranstaltung auszuschließen und deren Startplätze zu stornieren bei begründetem Verdacht auf gewinnorientierte Weitergabe der Startplätze.

§ 4 Widerrufsbelehrung / Ausschluss des Widerrufsrechts

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Da es sich bei dem Erwerb eines Startplatzes um die Buchung einer termingebundenen Freizeitveranstaltung handelt, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Mit der Bestellung eines Startplatzes sowie etwaiger zusätzlicher kostenpflichtiger Leistungen (z. B. Transfer- oder Zusatzoptionen) kommt ein verbindlicher Vertrag zustande, der unmittelbar zur Zahlung verpflichtet.

§ 5 Zahlung

Die Bezahlung erfolgt online über unseren Partner pretix. Die jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden werden im Anmeldeprozess angezeigt.

§ 6 Akkreditierung

(1) Der/die Teilnehmende erhält die Startunterlagen bei der Registrierung gegen Vorlage der offiziellen Anmeldebestätigung und des Personalausweises / Reisepasses. Ist der/die Teilnehmende verhindert, hat er/sie dafür zu sorgen, dass die Startunterlagen von einer schriftlich bevollmächtigten Person abgeholt werden. Die Startunterlagen können nur von Personen abgeholt werden, welche sich als bevollmächtigt ausweisen können. Wir können die Startunterlagen leider nicht zusenden.

(2) Sofern der/die Teilnehmende die offizielle Anmeldebestätigung verloren hat bzw. diese nicht vorlegen kann, wird eine Ersatzbestätigung ausgehändigt.

(3) Jeder Teilnehmende ist verpflichtet, die Startunterlagen, die er/sie bei der Registrierung erhält, direkt nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

(4) Bei der Akkreditierung erhält jede/r Teilnehmende einen GPS-Tracker, dessen Mitführung und Aktivierung während der gesamten Veranstaltung Pflicht ist (Details siehe Teilnahmebedingungen). Für die Ausgabe wird ein Pfand in Höhe von [X] € hinterlegt. Das Pfand wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Trackers vollständig zurückgezahlt; Modalitäten der Rückgabe regeln die Teilnahmebedingungen. Bei endgültiger Nicht-Rückgabe, Beschädigung oder Verlust verfällt das Pfand zugunsten des Veranstalters.

§ 7 Rücktritt / Distanzänderung / Teilnehmerwechsel

(1) Der/die Teilnehmende kann bei der Anmeldung eine Rücktrittsoption hinzubuchen. Diese wird für 20 € Entgelt angeboten. Von der Rücktrittsoption ausgeschlossen sind alle zusätzlich gebuchten Leistungen. Im Fall des Rücktritts erfolgt ausschließlich eine Rückerstattung des Teilnahmebetrages durch den Veranstalter. Die Rücktrittsoption kann bis zum 31.07.2026 ohne Angabe von Gründen in Anspruch genommen werden. Danach bedarf es einer schriftlichen Begründung (Krankheit inkl. Covid-19, Verletzung oder Unfall etc.). Bei Absage ab 01.08.2026 kann der Startplatz auf 2027 übertragen werden. Die Inanspruchnahme der Rücktrittsoption erfolgt schriftlich per Mail an hallo@superweit.com.

(2) Ein Rücktritt mit Erstattung des Startgeldes ohne abgeschlossene Rücktrittsoption ist nicht möglich. Im begründeten Ausnahmefall kann eine Übertragung des Startplatzes auf das folgende Jahr gewährt werden. Diese Möglichkeit besteht bis eine Woche vor der Veranstaltung und muss schriftlich per Mail erfolgen an hallo@superweit.com.

(3) Eine nachträgliche Distanzänderung ist möglich. Der Veranstalter ist berechtigt bei schlechter Witterung oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen die Strecke zu verkürzen und das Zeitlimit zu verändern. Bei Gefahr ist auch eine Absage oder ein Abbruch durch die Behörden möglich.

(4) Den Organisatoren steht das Recht zu, Teilnehmende, die sich in irgendeiner Weise unkorrekt verhalten (z. B. bei Verstoß gegen die AGB, die Teilnahmebedingungen, die Verhaltensregeln), von der Veranstaltung auszuschließen.

(5) Ebenso können die Organisatoren Teilnehmende aus der Veranstaltung nehmen, die die folgenden Kontrollpunkte offensichtlich nicht mehr zeitgerecht passieren können. Nach Rücksprache und im Ermessen des Veranstalters kann alternativ das Weiterfahren auf eigene Verantwortung und ohne Zeitnahme gestattet werden.

(6) Ein Teilnehmerwechsel (Übertragung des Startplatzes auf eine andere Person) ist bis zur Ausgabe der Startunterlagen gebührenfrei möglich. Eine bereits abgeschlossene Rücktrittsoption geht auf die übernehmende Person über. Die Übertragung muss schriftlich per Mail an hallo@superweit.com angemeldet werden; die übernehmende Person erkennt mit der Übernahme diese AGB sowie die übrigen Veranstaltungsregelungen an.

FLINTA*-Startplätze können ausschließlich an andere FLINTA*-Personen (Frauen und nicht-binäre Personen) übertragen werden.

§ 8 Ausfall der Veranstaltung / Nichtantreten

(1) Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Krieg, Pandemie, Naturkatastrophen oder vergleichbaren Ereignissen), behördlicher Anordnung oder Sicherheitsgründen hat der/die Teilnehmende daraus keinen Anspruch auf Schadensersatz (wie z. B. für Anreisekosten).

(2) Im Fall der Absage gemäß Absatz 1 wird der Startplatz vorrangig auf die Veranstaltung im Folgejahr übertragen. Alternativ kann der/die Teilnehmende eine anteilige Rückerstattung in Höhe von 50 % des Teilnahmebetrages verlangen; die Wahl ist innerhalb einer vom Veranstalter gesetzten Frist schriftlich an hallo@superweit.com mitzuteilen. Eine bereits abgeschlossene Rücktrittsoption wird analog behandelt: Bei Übertragung auf das Folgejahr bleibt sie gültig, bei Rückerstattung wird sie ebenfalls zu 50 % erstattet.

(3) Kann der/die Teilnehmende im Folgejahr nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrages oder der Rücktrittsoption.

(4) Bei einem Nichtantritt verfällt jeglicher Anspruch gegenüber dem Veranstalter. Ansprüche aus der Rücktrittsoption bleiben davon unberührt.

§ 9 Haftung

(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und ist eine private Radtour. Der/die Teilnehmende erklärt mit seiner/ihrer Anmeldung ausdrücklich, dass ihm/ihr die spezifischen Gefahren einer Langstreckenradtour bekannt sind.

(2) Die Haftung des Veranstalters – auch gegenüber Dritten – für alle Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit beruhen, ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Erfüllungsgehilfen. Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf den Start- und Zielbereich sowie die zwei offiziellen Checkpoints.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungsstücke, Wertgegenstände und Ausrüstungsgegenstände der Teilnehmenden. Sie sollten daher entsprechend versichert sein.

(4) Mit Empfang der Startunterlagen erklärt der/die Teilnehmende verbindlich, dass gegen seine/ihre Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

§ 10 Datenerhebung und -verwertung

(1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet.

(2) Der/die Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten relevanten Daten durch Dritte für die Fotosuche erfasst bzw. an diese zu dem Zwecke weitergegeben werden.

(3) Der/die Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass die erfassten Daten nach vorstehender Ziffer 2 sowie sein Name und seine Startnummer auf der Veranstaltungshomepage sowie auf der Homepage des offiziellen Fotopartners veröffentlicht werden.

(4) Der/die Teilnehmende erklärt sich einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch auf den Veranstaltungsmedien veröffentlicht werden dürfen. Der Veranstalter verkauft diese Fotos nicht an Dritte.

(5) Der/die Teilnehmende stimmt zu, dass seine/ihre Daten für eventbezogene Mailings genutzt werden dürfen.

§ 11 Änderungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Programmänderungen durchzuführen. Alle offiziellen Änderungen und Mitteilungen werden auf unserer Homepage superweit.com kommuniziert. Eventuelle Änderungen werden bei der Startpaketausgabe an den Infotafeln ausgehängt. Diese haben letztendlich Gültigkeit und sind verbindlich.

§ 12 Anwendbares Recht

Auf diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmenden findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

§ 13 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: April 2026