Teilnahmebedingungen

Charakter der Veranstaltung

Der SUPER!WEIT ist keine Renn- oder Wettkampfveranstaltung. Er ist ein organisatorischer Rahmen für eine private Langstrecken-Radtour, die jede·r Teilnehmende in eigener Verantwortung absolviert. Eine offizielle Zeitwertung findet bewusst nicht statt – auch wenn wir die gefahrene Zeit mittels GPS-Tracker erfassen und im Ziel mitteilen.

Ihr seid selbst dafür verantwortlich, die Strecke sicher zu bewältigen, die Straßenverkehrsordnung einzuhalten und unterwegs für euer Wohlergehen zu sorgen. Der Veranstalter bietet ausschließlich die beschriebenen Leistungen (Startbereich, zwei Checkpoints, Zielbereich, GPS-Tracker, Routenvorschlag) und übernimmt darüber hinaus keine Betreuungs- oder Begleitpflichten.

Teilnahmevoraussetzungen

Ihr seid selbst verantwortlich für eure gesundheitliche Eignung und einen ausreichenden Trainingszustand. Die formale Erklärung dazu erfolgt bei Empfang der Startunterlagen (AGB § 9.4).

Während der Veranstaltung müsst ihr über eine gültige Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung verfügen, die auch einen eventuell notwendigen Rücktransport abdeckt.

Ausrüstung und GPS-Tracker

Fahrrad

Erlaubt sind alle straßenverkehrs-tauglichen Fahrräder mit reinem Muskelantrieb. E-Bikes und Fahrräder mit jeglicher motorisierter Unterstützung sind nicht erlaubt.

Pflichtausrüstung

GPS-Tracker

Mit der Akkreditierung bekommt ihr einen GPS-Tracker ausgehändigt, den ihr während der gesamten Fahrt mitführen und dauerhaft aktiviert lassen müsst. Die Montage erfolgt durch euch selbst – Details bekommt ihr bei der Ausgabe.

Für die Energieversorgung des Trackers seid ihr selbst verantwortlich. Unter Umständen müsst ihr unterwegs aufladen oder Batterien wechseln.

Das Pfand in Höhe von [X] € zahlen wir bei ordnungsgemäßer Rückgabe vollständig zurück (siehe AGB § 6.4).

Rückgabe:

Bei Defekt, Verlust oder Beschädigung des Trackers während der Fahrt müsst ihr euch unverzüglich telefonisch bei uns melden. Ihr dürft weiterfahren, allerdings ohne Zeitnahme. Zum Pfand siehe AGB § 6.4.

Wichtig: Der Tracker dient ausschließlich der Zeitnahme und Routenvalidierung. Er ist kein Notfallknopf – bei einem Notfall ruft bitte selbst Hilfe (112).

Die Zeitnahme erfolgt automatisch über den Tracker. Eure Zeit wird euch nur mitgeteilt, wenn ihr der offiziellen Route im Wesentlichen gefolgt seid und der Tracker durchgehend aktiv war (siehe nächster Abschnitt).

Strecke, Start, Checkpoints und Zeitnahme

Der SUPER!WEIT ist eine rund 750 km lange Fahrt durch den Schwarzwald. Die offizielle Route bekommt ihr kurz vor der Veranstaltung per E-Mail zugesendet.

Ihr müsst euch nicht zwangsläufig an die offizielle Route halten – dann erhaltet ihr aber keine Zeitnahme. Über die Einhaltung der offiziellen Route entscheidet der Veranstalter nach Ermessen.

Start und Ziel

Start in Karlsruhe ab Freitag, 25.09.2026 – Ziel in Freiburg. Offizielles Zeitlimit: Montag, 28.09.2026, 15:00 Uhr. Weitere Details zu Ort und Startzeit werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Zwei offizielle Checkpoints

Auf der Strecke liegen zwei offizielle Checkpoints. Die Standorte werden rechtzeitig vor der Veranstaltung bekannt gegeben. An jedem Checkpoint bieten wir Verpflegung und eine Pause-Gelegenheit – beides ist freiwillig, der Aufenthalt nicht verpflichtend.

Der Check-in an jedem Checkpoint ist verpflichtend: entweder persönlich oder unpersönlich (Verfahren an unbesetzten Checkpoints wird bekannt gegeben). Ohne gültigen Check-in an beiden Checkpoints erfolgt keine Zeitnahme.

Zeitlimits für das Passieren der Checkpoints gelten relativ zum Startzeitpunkt und werden vor der Veranstaltung bekannt gegeben.

Bei (drohender) Zeitüberschreitung kann euch der Veranstalter gemäß AGB § 7.5 aus der Veranstaltung nehmen. Nach Rücksprache und im Ermessen des Veranstalters kann alternativ das Weiterfahren auf eigene Verantwortung und ohne Zeitnahme gestattet werden.

Räder an Checkpoints lagert ihr auf eigenes Risiko – der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Beschädigungen oder Verlust.

Verhalten auf der Strecke

Straßenverkehr

Die Strecken sind nicht gesperrt. Jederzeit ist mit weiteren Verkehrsteilnehmenden zu rechnen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist einzuhalten. Bei geahndeten Verstößen gegen die StVO werden die persönlichen Daten der Teilnehmenden an die Behörde weitergeleitet.

Rücksichtnahme

Fahrt vorsichtig und gefährdet eure Mitfahrenden nicht. Bleibt respektvoll gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden.

Tiere auf der Strecke

Zu jedem Zeitpunkt und an jedem Ort können Weidetiere (Kühe, Pferde, Schafe, Ziegen) sowie frei laufende Hunde, Hühner oder Wildtiere die Straße queren. Rechnet damit.

Anweisungen der Organisation

Den Anordnungen des Veranstalters und der Hilfskräfte ist Folge zu leisten.

Selbstversorgung

Ihr seid self-supported unterwegs: keine organisierte Unterstützung von außen (keine Begleitfahrzeuge, keine privaten Support-Teams). Ihr müsst euch komplett selbst um alles kümmern und könnt keine Hilfe vom Veranstalter einfordern.

Öffentlich zugängliche Dienstleistungen (Fahrradläden, Geschäfte, Gastronomie, öffentlicher Verkehr) dürft ihr nutzen. Gegenseitige Hilfe unter Teilnehmenden ist ausdrücklich erwünscht.

Unsere Angebote an den Checkpoints oder unterwegs dürft ihr gerne annehmen. Bei Problemen könnt ihr euch jederzeit bei uns melden.

Umweltverhalten

Werft keinen Müll auf die Straße. Hinterlasst keine Spuren.

Doping

Doping ist verboten. Verstöße können zum Ausschluss aus der Veranstaltung führen (siehe AGB § 7.4).

Ausschluss aus der Veranstaltung

Der Veranstalter kann euch aus der Veranstaltung nehmen, wenn ihr

Weitere Ausschluss-Gründe sind in den AGB geregelt (insbesondere §§ 3.4, 7.4, 7.5).

Haftung, Versicherung, Datenschutz

Für Haftungsfragen gelten die Regelungen in AGB § 9.

Der Haftungsausschluss wird separat vor Ort vor der Teilnahme schriftlich anerkannt (wird vor der Veranstaltung als PDF bereitgestellt).

Zur erforderlichen Versicherung siehe den Abschnitt Teilnahmevoraussetzungen oben.

Für die Verarbeitung eurer personenbezogenen Daten siehe Datenschutzerklärung und AGB § 10.

Stand: April 2026